Urlaub in Zeiten von Corona

Reisen in ferne Länder werden 2020 wohl eher ausfallen. „Heimaturlaub“ ist angesagt! Für viele vielleicht endlich die Gelegenheit die nähere Umgebung besser kennenzulernen. Nicht verzweifeln: auch im eigenen Land gibt es viele schöne Ziele zu entdecken!

Betriebe der Freizeitgestaltung

Am 11. Mai können folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:

  • Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
  • Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)
  • Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz)
  • Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand)
  • Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ebenfalls wieder zugelassen.
Die Gastronomie

darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden: Zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.

Hotels

Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.

Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen:

  • keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,
  • Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
  • Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Quelle: www.bayern.by; Stand 10.05.2020


Bild von Laurent Verdier auf Pixabay

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